01

Vertrag und Bestellungszeit prüfen

Verwaltervertrag und organschaftliche Bestellung sind getrennt zu betrachten. Kündigungsfristen und Beschlusslage sollten vorab geprüft werden.

02

Anforderungen festlegen

Objektgröße, technischer Zustand, offene Maßnahmen, Erreichbarkeit und gewünschte Leistungen bilden die Grundlage für vergleichbare Angebote.

03

Beschluss und Beauftragung

Die Bestellung der neuen Verwaltung erfolgt durch Beschluss. Die konkrete Formulierung sollte Laufzeit, Vertretung und Abschluss des Verwaltervertrags berücksichtigen.

04

Unterlagenübergabe organisieren

Für einen guten Start braucht die neue Verwaltung vollständige Bestände.

  • Beschlusssammlung und Protokolle
  • Abrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Verträge und Versicherungen
  • Konten und Rücklagen
  • Technische Unterlagen und offene Vorgänge