IMDImmobilienmanagement
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Häufige Fragen

Gut informiert.
Sicher entscheiden.

Hier finden Sie kompakte Antworten rund um Immobilienverkauf, Bewertung, Hausverwaltung, Facility Management und das Wohnungseigentumsrecht.

FAQ

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01

Immobilien & Dienstleistungen

Ist die erste Beratung bei IMD unverbindlich?

Ja. In einem ersten Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Ziele und den möglichen Leistungsumfang. Sie erhalten eine transparente Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden.

Ist die Immobilienbewertung wirklich kostenlos?

Die erste Marktpreiseinschätzung im Zusammenhang mit einem möglichen Immobilienverkauf ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich. Für umfangreiche schriftliche Verkehrswertgutachten können gesonderte Kosten entstehen; darüber informieren wir Sie vorab.

Welche Immobilien vermittelt IMD?

Wir begleiten den Verkauf von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken sowie ausgewählten Wohn- und Gewerbeimmobilien in Weiden und ganz Bayern.

Welche Unterlagen werden für einen Immobilienverkauf benötigt?

Je nach Objekt werden unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Flächenberechnungen und bei Eigentumswohnungen Unterlagen der Eigentümergemeinschaft benötigt. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Das hängt von Lage, Zustand, Preis, Nachfrage und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine realistische Bewertung und professionelle Vermarktung können den Verkaufsprozess deutlich beschleunigen.

Wie funktioniert die Tippgeber-Provision?

Sie nennen uns einen Eigentümer, der seine Immobilie verkaufen möchte. Kommt durch Ihren Hinweis ein Maklerauftrag und anschließend ein erfolgreicher Verkauf zustande, wird der Tipp nach den zuvor vereinbarten Bedingungen belohnt.

Was kostet ein Immobilienmakler?

Die Provision richtet sich nach Immobilienart und Auftrag. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine klare Provisionsvereinbarung ohne versteckte Kosten.

Übernimmt IMD auch WEG- und Mietverwaltung?

Ja. IMD betreut Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte. Der genaue Leistungsumfang wird passend zur Immobilie, zur Gemeinschaft und zum tatsächlichen Bedarf vereinbart.

Wie läuft ein Wechsel der Hausverwaltung ab?

Nach der Beauftragung stimmen wir die Übergabe mit der bisherigen Verwaltung ab und übernehmen Unterlagen, Konten, Verträge sowie offene Vorgänge strukturiert.

Welche Leistungen umfasst das Facility Management?

Möglich sind unter anderem Objektkontrollen, Hausmeisterdienste, Reinigung, Reparaturkoordination und Außenanlagenpflege. Die Leistungen können individuell zusammengestellt werden.

Ist Facility Management auch ohne Hausverwaltung möglich?

Je nach Objekt und gewünschtem Leistungsumfang können technische und infrastrukturelle Leistungen auch unabhängig von einer Hausverwaltung vereinbart werden.

In welchem Gebiet ist IMD tätig?

Unser Unternehmenssitz ist in Weiden in der Oberpfalz. Von dort aus betreuen wir Kunden in der Region und – abhängig von Leistung und Objekt – in ganz Bayern.

02

WEG-Recht verständlich erklärt

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum sind grundsätzlich die Räume einer Wohnung oder sonstige im Aufteilungsplan entsprechend ausgewiesene Gebäudeteile, über die der Eigentümer allein verfügen darf. Gemeinschaftseigentum gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam. Dazu zählen insbesondere Grundstück und Gebäudeteile, die für Bestand oder Sicherheit erforderlich sind oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Maßgeblich sind immer das Wohnungseigentumsgesetz, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan.

Was gehört typischerweise zum Gemeinschaftseigentum?

Typische Beispiele sind Grundstück, tragende Wände, Dach, Fassade, Treppenhaus und gemeinschaftliche Leitungen. Auch Fenster und Außentüren werden regelmäßig dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Die genaue Einordnung muss jedoch anhand der Unterlagen und des Einzelfalls geprüft werden.

Was gehört typischerweise zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum können insbesondere nicht tragende Innenwände, Bodenbeläge, Innentüren sowie bestimmte ausschließlich der Wohnung dienende Einrichtungen gehören. Teile, die für Bestand oder Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind, können dagegen nicht wirksam zu Sondereigentum erklärt werden.

Was ist ein Sondernutzungsrecht?

Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem bestimmten Eigentümer, eine Fläche des Gemeinschaftseigentums – zum Beispiel einen Gartenbereich oder Stellplatz – allein zu nutzen. Die Fläche bleibt dennoch Gemeinschaftseigentum. Umfang, Pflege- und Kostentragungspflichten ergeben sich insbesondere aus Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder Vereinbarung.

Wer entscheidet über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum?

Über die Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums entscheidet grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss, soweit Gesetz oder Vereinbarungen nichts anderes bestimmen. Notwendige und dringende Maßnahmen können Besonderheiten aufweisen und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Wie werden Kosten in einer WEG verteilt?

Die Kosten der Gemeinschaft werden grundsätzlich nach den Miteigentumsanteilen verteilt. Das Gesetz sowie Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung können andere Schlüssel vorsehen. Für einzelne Kosten oder Kostenarten kann die Gemeinschaft unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch abweichende Verteilungen beschließen.

Was ist bei baulichen Veränderungen zu beachten?

Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum benötigen grundsätzlich einen Beschluss der Wohnungseigentümer. Für bestimmte Maßnahmen – etwa Barriereabbau, Ladeinfrastruktur, Einbruchsschutz oder schnellen Internetzugang – bestehen gesetzliche Privilegierungen. Wer die Kosten trägt und ob Ausgleichszahlungen entstehen, hängt von Beschluss und Gesetz ab.

Ist eine Eigentümerversammlung nur beschlussfähig, wenn genügend Eigentümer anwesend sind?

Nach heutiger Rechtslage ist die Eigentümerversammlung grundsätzlich unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beschlussfähig. Entscheidend sind insbesondere eine ordnungsgemäße Einberufung und die erforderlichen Mehrheiten für den jeweiligen Beschluss.

Welche Aufgaben hat der WEG-Verwalter?

Der Verwalter setzt Beschlüsse um, organisiert die laufende Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und vertritt die Gemeinschaft im gesetzlichen und beschlossenen Umfang. Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Gemeinschaft.

Noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

0961 206 639 52